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AGBs

Stornierungen und Gebühren

Eine Stornierung des Pensionsplatzes muss auf schriftlichem Wege via Email oder Textnachricht erfolgen und ist erst nach Bestätigung durch die Pensionsinhaberin gültig. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Die Kosten einer Stornierung richten sich nach dem verbleibenden Zeitraum zum ersten Reservierungstag.
  • bis 48 Stunden im Voraus: 80% der Gesamtpensionskosten
  • bis 14 Tage im Voraus: 50% der Gesamtpensionkosten
  • mehr als 14 Tage im Voraus: 0% der Gesamtpensionskosten

Haftung der Pension

Die Pension haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Pension, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht die Verursachung eines Schadens auf leichter Fahrlässigkeit, haftet die Pension nur dann, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Haftet die Pension für leichte Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden, sowie Schäden aus produktionsbezogenen Tätigkeiten. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Pension in keinem Zusammenhang stehen.

Haftung des Katzenbesitzers

Sollten durch Ihre Katze Schäden, Kosten oder Aufwand entstehen, der nicht im Rahmen der normalen Abnutzung liegt, verpflichtet sich der Katzenbesitzer sämtliche Kosten und Folgekosten zu übernehmen, die der Katzenpension/Frau Stöcker oder dritten (z.B. Besitzer anderer Pensionskatzen) hierdurch entstanden sind. Vor dem Aufenthalt der Katze muss daher vom Katzenbesitzer sichergestellt werden, dass die Katze keine Gefahr für die Gesundheit der anderen Pensionskatzen oder der Betreuer darstellt. Schäden können unter anderem sein:
  • Die Katze wurde mit Flöhen, Würmern oder anderen Parasiten abgegeben
  • Die Katze hat eine ansteckende Krankheit
  • Die Katze wird nicht kastriert für das Gruppenzimmer abgegeben
Beispiele für Folgekosten können unter anderem sein:
  • Anti-Parasitenbehandlung für alle Pensionskatzen
  • Dienstleistungszeit
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel • Arzt- / Tierarztkosten
  • Kosten für Einrichtungsgegenstände

Social Media

Mit Unterschrift des Anmeldeformulars gestattet der Katzenbesitzer, dass Fotos seiner Katze gemacht werden. Diese Fotos dienen als Urlaubsgrüße für den Besitzer und können auf den Social-Media-Kanälen der Katzenpension veröffentlicht werden. Die Katzenpension verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten zu fotografieren. Weiterhin werden ausschließlich Fotos in der Katzenpension aufgenommen, nicht bei Vorort-Betreuungen.

Höhere Gewalt

Im Kriegsfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt, kann die Pension den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Pension verpflichtet, das Entgelt entsprechend der Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. Letzte Änderung: 31.12.2023